Wissenswertes zu Kontoführungsgebühren beim Girokonto

Hallo liebe Leser,
im heutigen Beitrag befassen wir uns mit den Kontoführungsgebühren beim Girokonto.

Kontoführungsgebühren zählen zu elementaren Einnahmequellen von Banken. Ohne einen sonderlich hohen Aufwand kassieren sie pro Kunde zwischen 2 bis 10 Euro. Im Monat, wohlgemerkt! Diese Bedingungen werden den Verbrauchern bei der Eröffnung eines Girokontos zwar mitgeteilt.
Doch im Laufe der Jahre werden die Kosten immer mal wieder angepasst. Auch darüber wird man in Kenntnis gesetzt – doch wer wechselt seine Haubank, der man schon ewig verbunden ist?

Doch es gibt auch Möglichkeiten, die Gebühren für die Kontoführung zu senken oder vollständig zu umgehen.

Neue Wege bei den Kontoführungsgebühren gehen

Banken unterscheiden bei der Berechnung der Gebühren unter verschiedenen Aspekten, wie exemplarisch

  • Kontoführungsgebühr mit Mindesteingang
  • Gebühren ohne Aktivitäten
  • Dispositionskredit Kosten

Viele Geldinstitute verlangen, dass ein Mindestbetrag monatlich eingeht. Wird dieser

unterschritten, so erhöhen sich die Kosten. Die Höhe ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

In anderen Fällen werden erhöhte Gebühren verlangt, wenn zu wenig Aktivitäten, sprich Überweisungen, vorgenommen werden. Auch dieses ist entsprechend geregelt und vom Kunden bei der Eröffnung unterzeichnet worden. Der gesamte Komplex ist, zugegebenermaßen, etwas kompliziert. Daher sollte man durchaus andere Wege gehen.

Viele Online Banken bieten Girokonten ohne Kontoführungsgebühren an.
Auch hier gilt es zwar, das „Kleingedruckte“ sorgsam zu studieren. Dennoch ist dieses eine Option, bei der sich jährlich ein nicht unbeachtlicher Batzen Geld einspare lässt.

Steuerliche Behandlung von Kontoführungsgebühren

 

Bei der jährlichen Steuererklärung können Kontoführungsgebühren im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Das Finanzamt erkennt dabei einen Pauschalbetrag in Höhe von 16 Euro als abzugsfähig an. Doch von diesem Betrag werden noch festgelegte Prozentzahlen abgezogen, so dass der Abzug tatsächlich deutlich geringer ist.
Selbstständige und Betriebe können höhere Beträge absetzen, allerdings nur sofern sie in direktem Zusammenhang mit ihren geschäftlichen Tätigkeiten stehen.

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